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Vorbemerkung

Die Firma Firmenich besteht aus zwei rechtlich eigenständigen Unternehmen mit unterschiedlichen Gesellschaftern: 

Die Zuständigkeiten sind wie folgt geregelt: 

  • Die Firmenich GmbH & Co. KG vertreibt ausschließlich Folien, Bodengewebe und Vliese, die als Feldabdeckungen eingesetzt werden. 
  • Die Spargelmesser Firmenich GmbH & Co. KG ist für den Vertrieb von Ernte- und Verkaufszubehör, einschließlich Folienzubehör, zuständig. 

Die jeweiligen Produktangebote sind grundsätzlich in den entsprechenden Onlineshops der beiden Unternehmen einsehbar. In Einzelfällen können jedoch auch Produkte außerhalb der Online-Shops vertrieben werden, die dennoch der oben genannten Zuständigkeit unterliegen. 

Für beide Unternehmen gelten jeweils eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs): 

Die nachfolgenden AGBs gelten ausschließlich für die Firmenich GmbH & Co. KG. 

Die AGBs der Spargelmesser Firmenich GmbH & Co. KG sind unter shop.firmenich.de/agb abrufbar. 

Der Gerichtsstand für beide Unternehmen ist Solingen.

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Firmenich GmbH & Co. KG, Albertus-Magnus-Str.7 aus 42719 Solingen

1. Allgemeiner Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich von uns zugestimmt.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wird die Bestellung nicht innerhalb der vorbezeichneten Zeit widerrufen, gilt sie als von uns angenommen.

3. Umfang der Lieferpflicht

Maße, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sind für die Leistungen allein annähernde Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet oder vereinbart worden sind.

4. Lieferzeit

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt beim Unternehmer auch nach der Auftragsannahme erst nach Zahlung einer vereinbarten Auftragszahlung.

5. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten „ab Werk“ oder „ab Auslieferungslager“.

6. Versand

Bei einem vereinbarten Versendungskauf sind sämtliche mit der Versendung bis zum vereinbarten Bestimmungsort anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person oder Anstalt auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät.

7. Gewährleistung

7.1 Allgemeine Regelungen

Ist der Kunde Unternehmer, sind wir bei Mängeln an neuer Ware zunächst zur Nacherfüllung berechtigt – nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Eine Gewährleistung für Schäden an Folien übernehmen wir nicht, wenn diese durch nicht sach- oder fachgerechte Verlegung entstanden sind. Fachgerecht verlegt werden kann die Folie nur mit einer hierfür geeigneten Verlegemaschine.

7.2 Prüfungspflicht bei Wareneingang

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel und Unregelmäßigkeiten zu prüfen. Dazu zählt insbesondere auch die Beurteilung der Lichtdurchlässigkeit, z. B. durch Anstrahlen mit einer handelsüblichen Taschenlampe. Sichtbare Mängel wie Materialfehler, Unregelmäßigkeiten in Stärke, Struktur oder Farbe sind bei dieser Prüfung zu erfassen und zu dokumentieren.

7.3 Mängelanzeige und Fristen

Offensichtliche Mängel müssen uns spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Anlieferung schriftlich angezeigt werden. Für verdeckte Mängel gilt eine Anzeigefrist von 2 Wochen nach Entdeckung. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.

Im Gewährleistungsfall erkennt der Kunde eine ordnungsgemäße Nacherfüllung im Austausch des defekten Teilstücks sowie der fach- und sachgerechten Verbindung mit der übrigen Materialbahn an. Die betroffenen Stellen sind vom Kunden deutlich zu kennzeichnen (z. B. mit Stift oder Sprühfarbe). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

7.4 Weitere Bedingungen

Ist der Käufer Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung.

Als Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die im Angebot beschriebene Produktspezifikation. Öffentliche Aussagen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Garantien im Rechtssinne werden nicht übernommen; Herstellergarantien bleiben unberührt.

Bei Austausch trägt der Kunde die Frachtkosten. Für die bisherige Nutzung werden 40 % des Kaufpreises als Nutzungsentschädigung berechnet.

Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

8. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens durch Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

9. Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, den Kaufpreis nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein. Während des Verzugs hat der Auftraggeber die Geldschuld mit den gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verzinsen. Wir behalten uns vor, gegenüber dem Auftraggeber einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden sämtliche offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.

10. Eigentumsvorbehalt und sonstige Kaufpreissicherungen.

Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorbezeichneten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Kunde als Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Solingen, 12.11.2016